Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf und -verkauf ist Vertrauenssache

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Unternehmensbewertung

Warum Unternehmensbewertung?

Es gibt verschiedene Gründe für die Erstellung einer Unternehmensbewertung. Und so verschieden die Anlässe so verschieden sind auch die möglichen Methoden zur Unternehmensbewertung.
Wesentlich ist die Tatsache, dass die Unternehmensbewertung eine Grundlage zum Treffen von Entscheidungen bildet. Damit ist sie nicht Ziel an sich, sondern immer Instrument zur Zielerreichung.
Häufiger Grund für die Erstellung einer Unternehmensbewertung ist die Absicht der ganz oder teilweisen Unternehmensveräußerung. In diesem Falle gibt es regelmäßig zwischen dem Inhaber und dem Kaufinteressenten über die Höhe des Kaufpreises Differenzen.
Der Altinhaber überschätzt den Wert seines über Jahre geführten Unternehmens sehr häufig. Dies ist nur zu verständlich, immerhin hat er hart und viel für sein Unternehmen gearbeitet.
Der Kaufinteressent hingegen will erwartungsgemäß einen möglichst geringen Kaufpreis bezahlen.
Die Unternehmensbewertung bietet Verkäufer und Käufer eine möglichst realistische Einschätzung des gegenwärtigen Unternehmenswertes. Dieser Wert stellt damit nicht den Kaufpreis, sondern die Verhandlungsgrundlage für die Verhandlungspartner dar. Letztendlich entscheidet der Marktwert, d.h. Nachfrage und Angebot.

Die möglichen Gründe für die Durchführung einer Unternehmensbewertung sind vielfältiger Natur. Der wesentlichste Grund im Rahmen unserer Tätigkeit ist die Betreuung des Verkaufes von Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen unserer Mandanten.

Prinzipiell betreffen Unternehmensbewertungen zwei Rechtsbereiche, das Familienrecht sowie das Gesellschaftsrecht.
Hier eine exemplarische Darstellung möglicher Gründe ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Anlässe für eine Unternehmensbewertung? 
 Familienrecht
      • Abfindungsfälle im Familienrecht
      • Erbschaftsahngelegenheiten / Erbstreitigkeiten
      • Ehescheidungen
 Gesellschaftsrecht 
      • Unternehmenskauf
      • Unternehmensverkauf
      • Unternehmensbeteiligung
      • Unternehmensverschmelzungen
      • IPO (Börsengang)
      • Liquidation
      • Insolvenzen
      • als Grundlage von Investitionsentscheidungen
      • Kreditwürdigkeitsprüfungen
      • Unternehmenssanierungen
      • Verpachtungen
      • Gesellschafterauseinandersetzungen / Verkauf von Gesellschaftsanteilen 

Methoden der Unternehmensbewertung 

Im Verlaufe der Wirtschaftsgeschichte wurden verschiedene Ansätze zur Unternehmensbewertung erarbeitet und stetig angepasst. So gibt es heute eine Vielzahl von verschiedenen Unternehmensbewertungsmethoden. Beim Einsatz der verschiedenen Methoden fallen die Ergebnisse der Bewertung entsprechend unterschiedlich aus. Jedoch müssen alle Verfahren, bei Zugrundelegung und richtiger Einschätzung von zukünftiger Entwicklung und Risiko, grundsätzlich zu ähnlichen Ergebnissen führen.
Obwohl die Methoden zur Unternehmensbewertung ständig verbessert und angepasst wurden, gibt es heute kein  allgemein „einziges“ verbindliches Verfahren. Die im konkreten Fall letztlich anzuwendende Bewertungsmethode richtet sich nach Kriterien wie Branche, Anlass, Markt etc.

Überblick 

Ertragswertmethode

Die Basis dieser Bewertungsmethode stellen die zukünftigen Gewinne des bewerteten Unternehmens dar. Diese Erträge werden auf den heutigen Barwert abdiskontiert. Damit steht die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens im Mittelpunkt. Dieses Verfahren, in seinen verschiedenen Ausrichtungen, spielt beim Unternehmensverkauf die wichtigste Rolle.

Discounted-Cashflow-Methode

Dieses Verfahren basiert auf den zukünftigen Cashflows. Diese geben an, wie viel eigenes erwirtschaftetes Geld (Einzahlungsüberschüsse) dem Unternehmen zur Fortführung der Betriebstätigkeit zur Verfügung steht. Dieses Verfahren spielt sowohl beim Unternehmensverkauf wie auch im Entscheidungsprozeß der Unternehmensleitung eine wichtige Rolle. Regelmäßig ist die Erstellung eines Businessplanes für die kommenden Jahre Voraussetzung für dieses Verfahren.

Marktwertmethode
Diese Methode folgt dem Analogieprinzip. Die Basis bilden hierbei die Daten vorhandener bzw. veröffentlichter KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) börsennotierter Unternehmen gleicher Art und Güte. Dabei wird der Wert des Unternehmens ermittelt in dem die prognostizierten Erträge mit dem KGV multipliziert und anschließend abdiskontiert werden. Diese Methode gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Vergleichswertverfahren

Bei diesem Verfahren wird der Unternehmenswert nicht durch Berechnung ermittelt, sondern orientiert sich an den Preisen von Transaktionen bei Unternehmen der gleichen Branche mit ähnlichen Kennzahlen.
Voraussetzung ist selbstverständlich entsprechend vorhandenes Datenmaterial mit repräsentativem Transaktionsvolumen.

Liquidationswertmethode

Bei diesem Verfahren werden die Vermögenswerte des Unternehmens bei Liquidation (Zerschlagung) ermittelt. Zentrale Fragestellung ist hierbei: Welche Werte könnten heute beim Verkauf einzelner Vermögenswerte erzielt werden?

Mittelwertmethode
Sie ist eine Kombination aus Ertragswert- und Substanzwertmethode. Dabei werden Ertragswert und Substanzwert getrennt ermittelt und anschließend gewichtet addiert.
Ziel dieser Methode ist die Minimierung der Unsicherheiten aus der Ertragswertmethode.

Multiplikatorverfahren
Dabei wird der Umsatz mit einem branchenüblichen Faktor multipliziert. Dieses Verfahren liefert sehr schnell Ergebnisse. Da die Ermittlung auf historischen Daten basiert, kommt diesem Verfahren nur begrenzte Bedeutung zu. Eingesetzt wird dieses Verfahren vornehmlich für freie Berufe (Steuerkanzleien, Arztpraxen etc.)

Stuttgarter Verfahren
Dieses Verfahren ist eine Variante der Mittelwertmethode und dient in aller Regel den Finanzbehörden der Ermittlung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, da es  schnell Ergebnisse liefert. Für Firmenverkäufe und Unternehmensbewertungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen ist es allerdings fast immer ungeeignet, da kein Nachfolger seinen Business- und Finanzplan auf vergangene Erträge aufbauen wird.

Substanzwertmethode

Substanzwert ist die Summe der einzeln ermittelten Werte aller immateriellen und materiellen Vermögenswerte des Unternehmens abzüglich aller Schulden. Zentraler Ansatz ist: Was kostet die Neuerrichtung des Unternehmens in seinem jetzigen Zustand? Von Nachteil ist allerdings, dass nichtbilanzierungsfähige Werte nicht berücksichtigt werden. Diese Methode findet beim Unternehmensverkauf fast keine Anwendung mehr. Nur bei kleinen Unternehmen mit stark vom Eigner abhängiger Ertragskraft bzw. bei Unternehmen mit sehr hohem Vermögenswerten wird sie vereinzelt eingesetzt.

 

Vorgehensweise:

Zur Bewertung werden in unserem Unternehmen bis zu 9 verschiedene Bewertungsmethoden eingesetzt. Die  Wertfindung erfolgt, in dem die Ergebnisse verschiedener Methoden gewichtet und anschließend zusammengefasst werden. Die Auswahl der einzelnen Bewertungsmethoden richtet sich nach den Gegebenheiten der betrachteten Unternehmung. Entsprechend des unterschiedlichen Aufwands der angewandten Methoden und der Unternehmensgröße, werden vier verschiedene Bewertungspakete angeboten.

Bestandteile der Bewertung sind:

  • Korrektur der Steuer- optimierten G&V durch Erstellung einer Gewinn- optimierten G&V

  • Erstellung einer Plan- G&V bzw. eines Businessplanes für die kommenden 3-5 Jahre

  • Vergleich des erhaltenen Wertes mit den Transaktionsdaten des Marktes (soweit vorhanden und zugänglich)

Die Bewertung eines Unternehmens stellt immer eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Bewertung unter Berücksichtigung der bekannten Daten dar. So gesehen ist sie, handwerklich korrekt durchgeführt, immer präzise. Schlussendlich bestimmt der Markt den Preis.

 

 

 

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